Jenseits der Selbsterklärung: Validierung von Durchführungsfähigkeiten für Cyberversicherungen unter NIS2
Die Cybersicherheitsversicherungslandschaft befindet sich inmitten einer bedeutenden Transformation aufgrund regulatorischer Veränderungen innerhalb der Europäischen Union. Die Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie 2 führt strengere Verpflichtungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen in Bezug auf ihre digitale Resilienz ein. Diese gesetzgeberische Veränderung wirkt sich direkt auf die Risikomodelle aus, die von Versicherungsanbietern verwendet werden, die Cyberhaftungsversicherungen zeichnen. Traditionelle Methoden zur Bewertung der Sicherheitslage von Kunden werden in dieser neuen Umgebung obsolet. Versicherer benötigen nun tiefere Einblicke in tatsächliche Durchführungsfähigkeiten anstelle bloßer Compliance-Behauptungen auf Papier.
